ARBEITSMEDIZIN / FAHREIGNUNG
Die Verpflichtung zur betriebsärztlichen Betreuung für Arbeitgeber ist geregelt nach dem Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbmedVV.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung vor Ort und in unserer Praxis durch qualifizierte und gezielte Arbeitsmedizin:
VERKEHRSMEDIZIN
Wir führen sämtliche Untersuchungen bei Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahr-erlaubnisverordnung (FeV)der Klassen C, C1, Ce, C1e, D, D1, D1e oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr durch, auch Untersuchungen für LKW und Bus.