ARBEITSMEDIZIN / FAHREIGNUNG

Die Verpflichtung zur betriebsärztlichen Betreuung für Arbeitgeber ist geregelt nach dem Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbmedVV.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung vor Ort und in unserer Praxis durch qualifizierte und gezielte Arbeitsmedizin:

  • Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbmedVV

  • Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen z.B. nach G25 (Fahr- und Steuertätigkeit) sowie nach G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) und G26 (Atemschutz)

  • Betriebsspezifische Betreuung

VERKEHRSMEDIZIN

Wir führen sämtliche Untersuchungen bei Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahr-erlaubnisverordnung (FeV)der Klassen C, C1, Ce, C1e, D, D1, D1e oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr durch, auch Untersuchungen für LKW und Bus.